Diese Führerscheinklassen kannst du bei uns erwerben.
Klasse | Fahrzeugart | Anhänger | Alter | Bemerkung |
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AM | Motorfahrräder, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge | bei Einspurigen Zugfahrzeugen max. 50kg Gesamtgewicht | 15 Jahre mit Einwilligungserklärung, sonst 16 Jahre | Code 117 beschränkt auf einspurige und 3-rädrige Mopeds, Code 118 beschränkt auf 3- oder 4-rädrige Leichtkraftfahrzeuge. |
A1 | Motorräder mit oder ohne Beiwagen mit max. 125 ccm Hubraum und max. 11 kW Leistung mit einem Verhältnis Leistung/ Eigengewicht von max. 0,1 kW/ kg, 3-rädrige Kraftfahrzeuge mit max. 15 kW Leistung | 16 Jahre | ||
A2 | Motorräder mit oder ohne Beiwagen mit max. 35 kW (48 PS) und einem Verhältnis von Leistung/ Eigengewicht von max. 0,2 kW/kg, die nicht von einem Fahrzeug mit mehr als der doppelten Motorleistung abgeleitet sind; (48 PS entspricht mind. 175 kg Fahrzeuggewicht) | 18 Jahre | Gedrosselte Fahrzeuge sind zulässig, wenn die Leistung der Ausgangsversion nicht mehr als doppelt so hoch ist (bei 35 kW nicht mehr als 70 kW). | |
A | Motorräder mit oder ohne Beiwagen, dreirädrige Kraftfahrzeuge | leichte Einachsanhänger, nicht breiter als das Zugfahrzeug | 24 Jahre; 20 Jahre bei mind. 2 Jahre Besitz der Klasse A2 | |
B | Kraftwagen mit max. 8 Plätzen o. L. mit max. 3500 kg hzG, 3-rädrige Kraftfahrzeuge (ab 21 Jahre) | leichte Anhänger schwere Anhänger hzG Anh. + hzG Zugfz. <3500 kg oder mit Code 96 hzG Anh. + hzG Zugfz. <4250 kg | 18 Jahre, ausg. L 17 | L17 nur in Österreich und manchen Nachbarländern gültig, Krafträder der Klasse A1, wenn mindestens 5 Jahre B, keine Probezeit, praktische Ausbildung, Code 111 - nur in Österreich gültig |
BE | Zugfahrzeug Klasse B und Anhänger oder Sattelanhänger mit max. 3500 kg hzG | 18 Jahre | Vorbesitz B erforderlich | |
C1 | Kraftwagen über 3500 kg bis max. 7500 kg, die nicht unter die Klasse D1 oder D fallen | leichte Anhänger | 18 Jahre | Vorbesitz B erforderlich, befristet auf 5 bzw. 2 Jahre, Berufskraftfahrerqualifikation seit 10.09.2009 |
C1E | Ein Zugfahrzeug der Klasse C1 und einen Anhänger oder Sattelanhänger über 750 kg hzG, sofern die hzG der Fahrzeugkombination 12000 kg nicht übersteigt, ein Zugfahrzeug der Klasse B und einen Anhänger oder Sattelanhänger über 3500 kg hzG, sofern die hzG der Fahrzeugkombination 12000 kg nicht übersteigt. | 18 Jahre | Vorbesitz C1 erforderlich, befristet auf 5 bzw. 2 Jahre, Berufskraftfahrerqualifikation seit 10.09.2009 | |
C | Kraftwagen über 3500 kg hzG, die nicht unter die Klasse D1 oder D fallen, Sonderkraftfahrzeuge, unbesetzte Omnibusse unter bestimmten Voraussetzungen. | leichte Anhänger | 21 Jahre, mit Grundqualifikation oder Berufskraftfahrer 18 Jahre | Vorbesitz B erforderlich, befristet auf 5 bzw. 2 Jahre, Berufskraftfahrerqualifikation seit 10.09.2009 |
CE | Falls bei der Genehmigung der Fahrzeuge nichts anderes festgelegt worden ist, ein Zugfahrzeug der Klasse C und einen Anhänger oder Sattelanhänger über 750 kg hzG | 21 Jahre, mit Grundqualifikation oder Berufskraftfahrer 18 Jahre | Vorbesitz B erforderlich, befristet auf 5 bzw. 2 Jahre, Berufskraftfahrerqualifikation seit 10.09.2009 | |
D1 | Kraftwagen mit mehr als 8 aber nicht mehr als 16 Plätzen für beförderte Personen und max. 8m Länge | leichte Anhänger | 21 Jahre | Vorbesitz B erforderlich, Berufskraftfahrerqualifikation |
D1E | Falls bei der Genehmigung der Fahrzeuge nichts anderes festgelegt worden ist, ein Zugfahrzeug der Klasse D1 und einen Anhänger über 750 kg hzG | 21 Jahre | Vorbesitz D1 erforderlich, Berufskraftfahrerqualifikation | |
D | Kraftwagen mit mehr als acht Plätzen für beförderte Personen, Sonderkraftfahrzeuge | leichte Anhänger | 24 Jahre, mit Grundqualifikation sowie bestimmten Ausnahmen 21 Jahre | Vorbesitz B erforderlich, befristet auf 5 bzw. 2 Jahre, Erste-Hilfe Kurs spezial, Berufskraftfahrerqualifikation seit 10.09.2008 |
DE | Falls bei der Genehmigung der Fahrzeuge nichts anderes festgelegt worden ist, ein Zugfahrzeug der Klasse D und einen Anhänger über 750 kg hzG | 24 Jahre, mit Grundqualifikation sowie bestimmten Ausnahmen 21 Jahre | Vorbesitz B erforderlich, befristet auf 5 bzw. 2 Jahre, Erste-Hilfe Kurs spezial, Berufskraftfahrerqualifikation seit 10.09.2008 | |
F | Zugmaschinen (50 km/h) Motorkarren (50 km/h) selbstfahrende Arbeitsmaschinen (50 km/h) landwirtschaftliche selbstfahrende Arbeitsmaschinen (50 km/h) Transportkarren (50 km/h) Einachszugmaschinen (25 km/h) Sonderkraftfahrzeuge | 18 Jahre, 16 Jahre beschränkt auf landwirtschaftliche Fahrzeuge unter bestimmten Voraussetzungen | nur in Österreich gültig |