BUS
Auf Anfrage bilden wir dich auch gerne auf einem Autobus aus.
ANHÄNGER
Für den Anhängerschein oder Code 96, bieten wir ein perfektes Gespann für deine Ausbildung.
ZUGMASCHINEN
Unser Fahrschultraktor hat die richtige Größe zum Fahren lernen.
Zweirad
AM:
- Motorfahrräder
- Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
Beginn der Ausbildung : 2 Monate vor dem 15. Geburtstag
A1:
- Motorräder mit oder ohne Beiwagen mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm, mit einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und einem Verhältnis von Leistung/Eigengewicht von nicht mehr als 0,1 kW/kg
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von nicht mehr als 15 kW
Beginn der Ausbildung: frühestens mit 15 1/2 Jahren
Prüfung ab Vollendung des 16. Lebensjahres
A2:
- Motorräder mit oder ohne Beiwagen mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW und einem Verhältnis von Leistung/Eigengewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg, die nicht von einem Fahrzeug mit mehr als der doppelten Motorleistung abgeleitet sind
Beginn der Ausbildung: frühestens mit 17 1/2 Jahren
Prüfung ab Vollendung des 18. Lebensjahres
A:
- Motorräder mit oder ohne Beiwagen
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge
Beginn der Ausbildung: frühestens mit 23 1/2 Jahren
PKW
B:
- Kraftwagen mit nicht mehr als acht Plätzen für beförderte Personen außer dem Lenkerplatz und mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge, sofern der Lenker das 21. Lebensjahr vollendet hat
B1000 Beginn der Ausbildung: frühestens mit 17 1/2 Jahren
B18 Beginn der Ausbildung: frühestens mit 17 1/2 Jahren
B L17 Beginn der Ausbildung: frühestens mit 15 1/2 Jahren
LKW
C:
- Kraftwagen, bei denen die höchstzulässige Gesamtmasse mehr als 3500 kg beträgt und die nicht unter die Klasse D1 oder D fallen
- Sonderkraftfahrzeuge
Beginn der Ausbildung: frühestens mit 17 1/2 Jahren
BUS
D:
- Kraftwagen mit mehr als acht Plätzen für beförderte Personen außer dem Lenkerplatz
- Sonderkraftfahrzeuge
Beginn der Ausbildung: Auf Anfrage
ANHÄNGER
BE:
- Falls bei der Genehmigung der Fahrzeuge nichts anderes festgelegt worden ist, ein Zugfahrzeug der Klasse B und einen Anhänger oder Sattelanhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg
Beginn der Ausbildung: frühestens mit 17 1/2 Jahren
CE:
- Falls bei der Genehmigung der Fahrzeuge nichts anderes festgelegt worden ist, ein Zugfahrzeug der Klasse C und einen Anhänger oder Sattelanhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg
Beginn der Ausbildung: frühestens mit 17 1/2 Jahren
ZUGMASCHINEN
F:
- Zugmaschinen
- Motorkarren
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen
- landwirtschaftliche selbstfahrende Arbeitsmaschinen
- Transportkarren, jeweils mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h
- Einachszugmaschinen, die mit einem anderen Fahrzeug oder Gerät so verbunden sind, dass sie mit diesem ein einziges Kraftfahrzeug bilden, das nach seiner Eigenmasse und seiner Bauartgeschwindigkeit einer Zugmaschine mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h entspricht und
- Sonderkraftfahrzeuge
Beginn der Ausbildung: frühestens mit 15 1/2 Jahren
Durch kombinieren verschiedener Klassen ergeben sich günstigere Preise. Es kommen noch Behördenkosten und eventuell Kosten für Lernunterlagen dazu.
Den genauen Preis für deinen Schein erfährst du in der Fahrschule oder schicke uns einfach eine Anfrage.